Keine belastbaren Kriterien?

Viele Vorbehalte sind durchaus nachvollziehbar und können gegenüber den Gemeinden, Betreibern und genehmigenden Behörden zwar vorgebracht werden, haben jedoch in letzter Konsequenz oft keinen Bestand vor Gericht.

Das heißt nicht, dass wir Windkraft generell befürworten oder für unschädlich halten, sondern dass diese Argumente sorgfältig begründet werden müssen!

Wir kennen diese "üblichen Argumente" auch und haben sie natürlich an entsprechenden Stellen schon vorgebracht, hier die üblichen Antworten:

"Die sehen nicht schön aus"

Dies mag so sein, wird von Gerichten natürlich als emotional subjektiv verworfen.

(Statischer) Schattenschlag durch die Anlage

Dies wird nicht als störend angenommen, eine Reduzierung der Leistung von installierten Solarpanels ist auch zu gering um bauverhindernd zu wirken.

(Wechselnder) Schattenschlag durch den Rotor

Dies war früher einmal ein Argument. Heutige Anlagen werden zeitgesteuert abgeschaltet bzw. haben Sensoren um die Anlagen abzuschalten, um Beeinträchtigungen auf Wohngrundstücken zu vermeiden, so dass dieses Argument vor Gericht keinen Bestand mehr hat.

"Diskoeffekt"

Hiermit sind Lichtreflektionen durch den sich drehenden Rotor gemeint (ähnlich einer Diskokugel), die es bei älteren Anlagen gab. Die Rotoren heutiger Anlagen sind matt lackiert, so dass dieses Argument vor Gericht keinen Bestand mehr hat.

Im Nordsaarland haben die Anlagen einen Abstand von 1000m zur Wohnbebauung, warum nicht überall?

Es gibt KEINEN gesetzlich festgelegten Mindestabstand. Einzig und allein maßgebend ist, wie viel Lärm am Haus ankommen darf. Dies regelt die TA Lärm.

Vogelschlag durch den sich drehenden Rotor

Es ist zweifelsfrei so, dass durch die Rotoren Vögel erschlagen werden und zu Tode kommen. Leider hat dieses Argument vor Gericht auch keinen Bestand, dies wird als zu tolerierender Kollateralschaden hingenommen.
Im Fall des nachgewiesenen Vorkommens von besonders seltenen oder gefährdeten Arten werden die Anlagen zu "kritischen" Zeiten (z.B. nach dem Mähen einer Wiese oder zu üblichen Zeiten der Nahrungsaufnahme von Vögeln) abgeschaltet. Zu Ausnahmen führen hier gegebenfalls Vorkommen von bestimmten Arten z.B. Rotmilan, Graureiher, bestimmte Fledermausarten (z.B. Mopsfledermaus), ...
Vorgeschriebene Abstände gibt es nur zu Brutstätten.

Gefahr durch brennende Windräder

Bei Youtube findet man viele Videos zu diesem Thema und in der Tat kann die Feuerwehr im Brandfall nichts tun, da die Nabenhöhe ca. 150m beträgt, die Pumpen den Wasserstrahl jedoch nur auf max. 25-30m Höhe bringen können. Im Brandfall lässt man das Windrad "kontrolliert abbrennen".
Moderne Windkraftanlagen sollten jedoch mit automatischen Löschsystemen (hoffentlich!) ausgestattet sein, die einen Brand im Keim ersticken (sollen).

ABER:
In der Praxis sieht es auch mal so wie in folgendem Video aus.
Man beachte die Aussage des Miteigentümers bei ca. 0:40 min! So viel zum Thema automatische Löschsysteme...
Zum Video bei YouTube

Hierzu vielleicht auch lesenswert: eine Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes Einsatzstrategien an Windenergieanlagen

"Nach 20 Jahren steht das Rad als Schrott herum"

Im Allgemeinen hat ein Windrad eine Betriebszeit von ca. 20 Jahren, da dies die Garantiezeit für die Einspeisevergütung ist. Beim Bau eines Windrades muss der Betreiber die Rückbaukosten als Kaution hinterlegen - dies ist Genehmigungsvoraussetzung, so dass dieses Argument auch nicht als bauverhindernd anerkannt wird.

Ungeklärte Kriterien

Wirkung durch Infraschall (Schall unterhalb der Hörbarkeitsgrenze, die bei ca. 16 Hz liegt). Dieser Schall ist zwar nicht hörbar, da es sich hierbei aber durchaus um physikalisch nachweisbare Schwingungen handelt, kann es hier durchaus zu Auswirkungen auf den menschlichen Organismus kommen. In bestehenden Schallschutzgutachten (die beim Bau einer Anlage vorzulegen sind) wird eine negative Auswirkung des Infraschalls bisher als nicht nachgewiesen aufgeführt und somit als nicht bauverhindernd eingestuft.
Hierzu existieren jedoch auch anderslautende Untersuchungen (aus anderen Ländern). Aktuell ist eine Studie des Bundesumweltamtes in Arbeit und wird voraussichtlich im Frühjahr 2014 fertiggestellt.
Offen ist das Ergebnis dieser Studie.
Die Schwierigkeit des Nachweises einer Gesundheitsbelastung liegt in der Tatsache, dass nicht alle Menschen gleichermaßen empfindlich reagieren und darin, dass tatsächlige Beinträchtigungen oft erst nach Jahren deutlich werden und dann oft nicht mehr mit der Ursache in Verbindung gebracht werden.

Hierzu auch lesenswert ist ein offener Brief (342 KB) einer Arbeitsgemeinschaft aus Medizinern und Wissenschaftlern aus Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Ärzteforum Emissionsschutz Bad Orb an den bayrischen Ministerpräsidenten Seehofer.